Die FINcontrol Suisse AG ist als unabhängige Schweizer Aufsichtsorganisation gemäss FINMAG tätig. Mit schlanker Struktur, Effizienz, Unabhängigkeit und Professionalität agiert sie als zuverlässiger Aufsichtspartner für Finanzinstitute. Durch ihre Funktion als Aufsichtsorganisation stärkt die FINcontrol Suisse AG den Ruf, die Stabilität und die Zukunft des Finanzmarktes Schweiz.

Zug

Die FINcontrol Suisse AG ist keine Behörde des öffentlichen Rechts, sondern eine privatrechtliche Institution, welche die stete Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen und die Verhaltenspflichten gemäss FIDLEG und FINIG bei Vermögensverwaltern und Trustees prüft. Für diese Tätigkeit als Aufsichtsorganisation ist sie von der Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligt. Sie ist von Marktteilnehmern gegründet und nicht durch behördlichen Akt errichtet worden.  Gleichzeitig muss sie ihre Aufsichtstätigkeit unabhängig und frei von jeglichen Interessenbindungen ausüben. Diese Prämissen - Marktnähe, Unabhängigkeit, Neutralität und höchste Professionalität - leiten die Tätigkeit der FINcontrol Suisse AG.

FINcontrol Suisse AG: Neuland bei der Aufsicht über Vermögensverwalter und Trustees

Die FINcontrol Suisse AG wurde als Tochtergesellschaft des VQF gegründet, um auf die Entwicklungen im Regulierungsumfeld mit FIDLEG und FINIG zu reagieren. Der VQF sieht es als seine Aufgabe, auch in Zukunft die Aufsicht über den Parabankensektor mitzugestalten. Mit der FINcontrol Suisse AG, einer Aktiengesellschaft nach Schweizerischem Recht, sind die erforderlichen Strukturen geschaffen, um diese regulatorische Evolution sinnvoll umzusetzen.

Die FINcontrol Suisse AG hat den statutarischen Auftrag, als Aufsichtsorganisation gemäss FINMAG die Aufsicht über die von der FINMA bewilligten Vermögensverwalter und Trustees sicherzustellen. Die FINcontrol Suisse AG stellt damit die laufende Einhaltung der Pflichten gemäss FINIG, FIDLEG und GwG sicher.

Leitbild

Die FINcontrol Suisse AG setzt sich zum Ziel, eine schlanke, effiziente, unabhängige und verlässliche Aufsicht über Vermögensverwalter und Trustees zu gewährleisten. Sie stärkt den Ruf, die Stabilität und damit die Zukunft des "Finanzmarktes Schweiz".

Sie setzt sich folgende Prämissen für ihre Tätigkeit:

  • Unabhängigkeit
  • Professionalität und Kompetenz in ihren Tätigkeiten
  • Marktnähe zu pflegen – und trotzdem die notwendige Distanz und Unabhängigkeit für ihre Tätigkeit als Aufsichtsorganisation zu wahren
  • Fokus auf professionelle Aufsichtarbeit mit klaren Strukturen und Kompetenzen
  • Effiziente, kostengünstige und marktgerechte Dienstleistungen für die ihr angeschlossenen Finanzinstitute zur Verfügung zu stellen

Finanzinstitute & Prüfgesellschaften

Die Umsetzung der Anforderungen nach FIDLEG und FINIG erfordert für jedes betroffene Finanzinstitut eine intensive, selbstkritische Auseinandersetzung mit den Prozessen, Strategien und Zielen des Unternehmens.

Beaufsichtigte Finanzinstitute

Finanzinstitute

Hier finden Sie eine Liste aller, durch die FINcontrol beaufsichtigte Finanzinstitute.
Bitte beachten Sie, dass pro Seite nur 15 Einträge erscheinen. Verwenden Sie die Navigation oder die Suchfunktion um die Liste zu filtern.

Prüfgesellschaften

Zugelassene Prüfgesellschaften

Hier finden Sie die Liste der von der FINcontrol Suisse AG anerkannten Prüfgesellschaften. Diese Liste wird laufend aktualisiert.

Prüferinnen und Prüfer

Hier finden Sie die Liste der von der FINcontrol Suisse AG anerkannten Prüferinnen und Prüfer. Diese Liste wird laufend aktualisiert

Hilfsmittel & Downloads

Die Umsetzung der Anforderungen nach FIDLEG und FINIG erfordert für jedes betroffene Finanzinstitut eine intensive, selbstkritische Auseinandersetzung mit den Prozessen, Strategien und Zielen des Unternehmens.

Dokumente & Downloads

Gebührenreglement

Das Gebührenreglement regelt namentlich die Kosten für den Anschluss, für die laufende Aufsicht sowie weitere Gebührentarife. Überdies werden auch Grundsätze festgelegt, inwiefern die von der Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA den beaufsichtigten Finanzinstituten auferlegten Gebühren auf die einzelnen Institute weiterverrechnet werden können.

Aufsichtskonzept

Die Aufsichtstätigkeit der FINcontrol Suisse AG betrifft primär das Verhältnis zwischen beaufsichtigten Finanzinstituten und der Aufsichtsorganisation. Ebenso entscheidend ist dabei aber auch der Beitrag von externen Prüfgesellschaften. Mit dem Aufsichtskonzept werden die Grundsätze der Aufsichts- und Prüfhandlungen der FINcontrol Suisse AG bzw. von externen Prüfgesellschaften sowie die Aufgaben und Pflichten der bei der FINcontrol Suisse AG angeschlossenen beaufsichtigten Finanzinstitute geregelt.

Liste der anerkannten Ombudsstellen

Nachfolgend finden Sie die Liste der vom Eidg. Finanzdepartement EFD anerkannten Ombudsstellen. Die FINcontrol Suisse AG gibt keine Empfehlungen oder Vorgaben bezüglich Wahl der Ombudsstelle ab; jede vom EFD anerkannte Ombudsstelle ist wählbar. Die gewählte Ombudsstelle ist in den jeweiligen Dokumenten des Finanzinstituts offenzulegen.

Weiterbildungsanforderungen

Aufgrund von Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA darf die FINcontrol Suisse AG selbst keine Weiterbildungsveranstaltungen in den Bereichen FIDLEG und FINIG anbieten und macht den von ihr beaufsichtigten Finanzinstituten auch keine Vorgaben über die konkret zu besuchenden Veranstaltungen. Insofern sind die Finanzinstitute frei in der Wahl der Fortbildungsveranstaltungen; die jeweils besuchten Veranstaltungen müssen für die konkret ausgeübte Funktion und das gewählte Geschäftsmodell des spezifischen Finanzinstituts relevant sein. Für qualifizierte Geschäftsführer ist dies in Art. 25 Abs. 3 FINIV festgehalten. Ferner müssen (1) die Mitarbeitenden eines Finanzinstituts die Aus- und Weiterbildung in Bezug auf die Verhaltensregeln und die spezifischen Sachkenntnisse aufweisen bzw. erhalten, die sie für die Erfüllung ihrer konkreten Aufgaben benötigen (Art. 23 FIDLEV) und (2) alle im Bereich des GwG tätigen Mitarbeitenden regelmässig in diesem geschult werden (Art. 27 GwV-FINMA).

Als Richtwert empfiehlt die FINcontrol Suisse AG jährliche Weiterbildungen im Umfang von mindestens einem halben Tag zu besuchen.

Methodische Arbeitshilfen/Merkblätter/Wegleitungen

Ausgangslage

Bekanntlich verlangen FINIG und FIDLEG, dass unabhängige Vermögensverwalter (uVV) und Trustees bis spätestens Ende 2022 von der FINMA bewilligt werden. Diese Bewilligung bedingt zwingend eine Vorprüfung bei einer Aufsichtsorganisation (AO). Erachtet diese die eingereichte Dokumentation als bewilligungsfähig, erfolgt die Weiterleitung des Gesuchs an die FINMA.

Supportangebot von FINcontrol Suisse AG

Der von der FINMA für die Bewilligung verlangte Umfang und Detaillierungsgrad der Gesuchsdokumentation erweist sich für die Finanzintermediäre als sehr aufwändig und herausfordernd. Für die FINcontrol Suisse AG stellt sich die Frage, ob und wie sie die AO-Kandidaten zusätzlich unterstützen kann. Wir sind zum Schluss gekommen, eine methodische Hilfe in Form von Merkblättern anzubieten, die mit Blick auf die spätere Vorprüfung durch die FINcontrol Suisse AG nicht den Anschein von Befangenheit aufkommen lässt. Diese Merkblätter sind eine Art Wegleitung, sie dienen als ‘Kompass’.

Zieladressaten sind die Finanzintermediäre selbst. Die Merkblätter sind eine Hilfestellung für die Erstellung des Gesuchs selbst, aber auch eine Orientierungshilfe für Absprachen mit Beratern und Anwälten, die von den uVVs und Trustees allenfalls beigezogen werden. Sie beinhalten keine Musterformulierungen, zeigen aber auf, welche Aspekte je Themengebiet zu adressieren und zu regeln sind.

Zum Wesen der Merkblätter

Die Merkblätter geben in ihrer Gesamtheit den zu regelnden und zu dokumentierenden Mindestinhalt an. Im Einzelfall kann ein Finanzinstitut durchaus zum Schluss kommen, dass Klärungen über diesen Mindestinhalt hinaus angezeigt sind. Auch behalten sich die FINcontrol Suisse AG und/oder die FINMA vor, institutsspezifische Ergänzungen zum Mindestinhalt nachzufordern. Die vorliegenden Dokumente sind nicht von der FINMA geprüft oder genehmigt.

Die Zuordnung von Themen in ein bestimmtes Dokument ist nicht immer eineindeutig (z.B. zu den Themen Interessenkonflikt, Information, Sorgfalt und Transparenz) Entscheidend ist, dass der betreffende Punkt geregelt wird, in welchem Dokument auch immer. Auch mag es Sinn machen, einzelne Dokumente mit einander zu ‘fusionieren’ (z.B. Mitarbeitergeschäft und Interessenkonflikt).

Die vorliegenden Merkblätter sind insofern dynamisch, also neue Erkenntnisse und Anforderungen der FINMA und oder der FINcontrol Suisse AG zu Ergänzungen führen können. Entsprechende Updates werden Ihnen angezeigt via Newsletter des VQF sowie via IT Portal der FINcontrol Suisse AG - und selbstredend ist jeweils die aktuelle Version der Dokumente an dieser Stelle aufgeschaltet.

Dokumentenbudget

Zur Veranschaulichung des Anschlussprozesses finden Sie hier eine Checkliste mit allen notwendigen Informationen, Unterlagen und Dokumenten, die im Zusammenhang mit dem Anschlussverfahren bzw. dem Bewilligungsverfahren bereitzustellen sind:

Wegleitung für Anschlussgesuche

Im Weiteren finden Sie hier unsere Guideline zu Mutationen und hier die Financial Checklist, die Ihnen zur Überprüfung der Einhaltung der Kapital- Eigenmittelvorgaben dient.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der verfügbaren Merkblätter:

Wie erwähnt, kann die thematische Zusammensetzung bei jedem Finanzinstitut variieren; so ist es möglich und sehr wohl denkbar, dass mehrere, vor allem sachverwandte Themen in einer Weisung zusammengefasst werden. Die Übersicht erlaubt es, den thematischen Umfang darzustellen, der üblicherweise mindestens zu regeln ist. Auch hier gilt wiederum: Abweichungen sind im Einzelfall möglich oder allenfalls notwendig.

Wir empfehlen, bei der Erstellung der betriebsinternen Dokumentation der obenstehenden Reihenfolge zu folgen und vom Allgemeinen (den Statuten) zu den konkreten Einzelfragen zu gelangen (via Organisationsreglement). Der durch Statuten und Organisationsreglement gesteckte Rahmen dient somit stets als Orientierungshilfe für die ausführenden Weisungen.

Liste bekannter Berater/Beratungsinstitute

Sie finden nachfolgend eine laufend aktualisierte Liste von Beratern bzw. Beratungsinstituten, die bei der FINcontrol Suisse AG in der Vergangenheit erfolgreich Gesuche eingereicht haben (bzw. solche Gesuche mit vorbereitet und erstellt haben). Diesen Beratungsinstituten sind die Anforderungen und Standards der FINcontrol Suisse AG bekannt, wie auch der FINcontrol Suisse AG wiederum die Standarddokumente dieser Beratungsinstitute geläufig sind:

  • Adiuris AG
  • Alithis AG
  • AvelaLaw AG
  • BDO AG
  • Compliance Group AG
  • Cynos AG
  • Grant Thornton AG
  • GWP Geissbühler & Weber und Partner AG
  • Kellerhals Carrard (FIDLEG Solution)
  • KollerLaw Rechtsanwälte
  • KPMG AG
  • LEXIMPACT
  • Lexpert Partners AG
  • Peak Compliance AG
  • Pestalozzi Rechtsanwälte AG
  • PWC AG
  • SwissComply AG

Eine Zusammenarbeit zwecks effizienterer Gesuchsbearbeitung ist aus Sicht der FINcontrol Suisse AG prüfenswert. Die Liste wird wie erwähnt laufend ergänzt. Bitte beachten Sie, dass die FINcontrol Suisse AG mit keinem dieser Beratungsinstitute bzw. Berater irgendwelche Abmachungen oder Verpflichtungen eingegangen ist. Die Wahl für oder gegen eine Gesuchsberatung liegt stets bei den Finanzinstituten.

Wichtige Informationen und Orientierungshilfen

Ergänzend zu den vorstehenden Merkblättern finden Sie hier ausgewählte Informationsblätter und Grafiken, die Sie über die wichtigsten organisatorischen Bewilligungsvoraussetzungen informieren. Insbesondere finden Sie in den nachfolgenden Beschreibungen die Anforderungen und Grundlagen, die sich aus dem neuen Aufsichtsregime für Vermögensverwalter und Trustees ergeben, die erforderlichen Qualifikationen von Schlüsselpersonen, die Organisation eines Finanzinstituts und Hinweise bezüglich Kapitalanforderungen.

Lizenzpflicht Vermögensverwalter Individualkunden

Lizenzpflicht Vermögensverwalter Kollektivvermögen

Anforderungen an Schlüsselpositionen

Anforderungen qualifizierte Geschäftsführer

Anforderungen Organisation

Anforderungen Kapital

Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente laufend aktualisiert werden; neue Entwicklungen und/oder Anpassungen in den einzelnen Bereichen werden regelmässig eingebaut.

Ablauf für Bewilligungsverfahren

Die FINcontrol Suisse AG agiert als Aufsichtsorganisation innerhalb des durch FINMAG, GwG, FINIG und FIDLEG vorgegebenen Aufsichtsregimes. Die Bewilligungen werden von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA erteilt.

Der Bewilligungsprozess folgt stets folgender Schrittabfolge:

  1. Einreichung eines Gesuchs über die Erhebungsplattform der FINMA (EHP). Auf der EHP können Sie die Aufsichtsorganisation auswählen, bei der Sie einen Anschluss beantragen möchten - konkret die FINcontrol Suisse AG.
  2. Anschlussprüfung durch die FINcontrol Suisse AG.
  3. Bewilligungsgesuch an die FINMA (nach Bestätigung des Anschlusses durch die FINcontrol Suisse AG).
  4. Laufende prudentielle Aufsicht durch die FINcontrol Suisse AG.

Der Bewilligungsprozess sowie das zukünftige Zusammenspiel zwischen Finanzinstituten, Aufsichtsorganisation und FINMA sollen digital erfolgen. Die FINcontrol Suisse AG bietet dafür den besten Service durch eine eigene Datenbank, die über Schnittstellen laufend mit der EHP der FINMA verbunden ist. Ein effizienter, kostengünstiger und transparenter Austausch von Informationen und Dokumenten ist somit jederzeit gewährleistet.

Gesuch - Dokumente der FINMA

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA stellt für die Vorbereitung des Gesuchs als Finanzinstitut verschiedene Formulare zur Verfügung. Insbesondere finden Sie auf der Website der FINMA ein Antragsformular sowie Formulare für die Gewährsträger. Es wird empfohlen, die Bewilligung als Finanzinstitut auf diese Formulare abzustützen. Sie finden die Dokumente unter dem nebenstehenden Link.

Das Gesuch ist über die Erhebungsplattform (EHP) der FINMA einzureichen. Dort finden sich die abgebildeten Formulare hinterlegt.

Die Formulare sind über den nebenstehenden Link als "ausgeklappte" Dokumente abrufbar. So sind sämtliche Optionen erkennbar, die in den Dokumenten angewählt und ausgefüllt werden können. Die Formulare sind jeweils über die das individuelle Login jedes Finanzinstituts auf der EHP auszufüllen.

Im nebenstehenden Link "Wegleitung für FINMA Formular Bewilligung für Institute nach FINIG" finden Sie unsere Kommentare zum "ausgeklappten" Bewilligungsformular.

Die Vorprüfung des Anschlussgesuchs bei der FINcontrol Suisse AG stützt sich auf die gleichen Unterlagen und Dokumente, die von der FINMA zur Verfügung gestellt werden. Die FINcontrol Suisse AG wird deshalb keinen "FINcontrol"-Finish einführen, sondern sich bei der Prüfung auf die Unterlagen stützen, die Sie als Finanzinstitut ohnehin für das Bewilligungsverfahren bei der FINMA zusammenstellen müssen.

Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zu ausgewählten Punkten des FINMA-Antragsformulars. Dieses Erläuterungs-Dokument basiert auf dem Formular "Ausklappt - Bewilligung als Finanzinstitut nach FINIG", das Sie über den obigen FINMA-Link herunterladen können. Bitte prüfen Sie, ob Sie die jeweils aktuelle Version des Dokuments verwenden.

Anschlussverfahren FINcontrol Suisse AG

In der untenstehenden Übersicht finden Sie eine Beschreibung des Anschlussverfahrens bei der FINcontrol Suisse AG. Nach Abschluss des Anschlussverfahrens müssen die Finanzinstitute ihr Gesuch innerhalb von 60 Tagen bei der FINMA einreichen.

Sowohl für das Anschlussverfahren als auch für das anschliessende Bewilligungsverfahren ist die Erhebungsplattform der FINMA (EHP) zu verwenden. Sobald Sie Ihr Gesuch auf die EHP hochgeladen haben, können Sie die FINcontrol Suisse AG als Aufsichtsorganisation auswählen. Die FINcontrol Suisse AG wird dann informiert, dass ihr ein Gesuch zugewiesen wurde, und kann dank der eigens dafür eingerichteten AO-IT-Datenbank dieses Gesuch über die EHP beziehen. Ausserdem wird zwischen der FINcontrol Suisse AG und den antragsstellenden Finanzinstituten über diese Datenbank die vereinfachte, digitalisierte Interaktion nahtlos fortgesetzt.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Finanzinstitute spätestens bei der Antragstellung aufgefordert werden, sich in die Datenbank der FINcontrol Suisse AG einzutragen. Die Interaktion zwischen der FINcontrol Suisse AG und den beaufsichtigten Instituten wird dadurch vereinfacht und effizienter gestaltet.

Allgemeine Bestimmungen zur Vorprüfung von Bewilligungsgesuchen

Kontakt

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T: +41 41 767 36 00
@: info@fincontrol.ch

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